«Was bringen qualitätsabhängige Tarife, Herr Silberschmidt?»
Andri Silberschmidt, FDP-Nationalrat, im Interview.
Mit einer Motion forderte die FDP, dass Spitäler und Versicherer freiwillig Tarife vereinbaren können, die sich an der Qualität orientieren. Wenn nachweislich Qualitätsunterschiede bestehen, sollen Zu- oder Abschläge möglich sein. Der Nationalrat befürwortete die Motion, der Bundesrat und Ständerat hingegen lehnten den Vorstoss ab und verwiesen auf bestehende Instrumente sowie mögliche Mehrkosten. Nationalrat Andri Silberschmidt erklärt im Interview, weshalb er weiterhin überzeugt ist, dass Qualität im Tarifsystem stärker berücksichtigt werden sollte und welchen Mehrwert qualitätsabhängige Tarife schaffen könnten.
Herr Silberschmidt, heute gibt es einen Qualitätswettbewerb über Spitallisten oder die Spitalwahl. Reicht das nicht?
Auch wenn wir es nicht gerne hören, haben wir in der Schweiz Qualitätsunterschiede zwischen den Spitälern. Die Vergütung ist aber unabhängig von der Qualität der Leistung. Das geht nicht auf. Wer besonders gute Ergebnisse erzielt, zum Beispiel wenig Komplikationen hat oder oder weniger Wiedereintritte, soll davon einen finanziellen Vorteil haben. Wenn wir Qualität wirklich fördern wollen, müssen wir einen Teil dieser Einsparungen dorthin zurückspielen, wo sie entstehen. Die Motion wollte niemanden verpflichten, sondern den Tarifpartnern lediglich ermöglichen, solche Modelle freiwillig zu vereinbaren.
Besteht nicht die Gefahr steigender OKP-Kosten durch Qualitätszuschläge?
Kurzfristig könnten gezielte Zuschläge Mehrkosten verursachen. Aber die Logik ist langfristig: Weniger Komplikationen, weniger Rehospitalisationen und bessere Behandlungsergebnisse senken Folgekosten. Internationale Erfahrungen zeigen, dass qualitätsbasierte Vergütungsmodelle so ausgestaltet werden können, dass sie kostenneutral oder sogar kostensenkend wirken.
Wie kann Qualität überhaupt definiert und gemessen werden?
Solche Indikatoren existieren bereits, etwa im Rahmen der ANQ-Messungen oder anderer Qualitätserhebungen. Sie müssen dem Risiko angepasst sein, damit Spitäler mit komplexeren Fällen nicht benachteiligt werden. Zudem müssen sie transparent und medizinisch abgestützt sein. Es sollen ja nicht formale Kriterien belohnt werden, sondern tatsächliche Verbesserungen für Patientinnen und Patienten. Wir wollten bewusst Verbesserungen honorieren und nicht absolute Spitzenwerte. Ich bin überzeugt, dass wir mit solchen Anreizen eine Qualitätsentwicklung hätten in Gang bringen können.
Der Ständerat hat die Motion nun abgelehnt. Was heisst das für Ihr Anliegen? Ist das Thema damit erledigt?
Nein, überhaupt nicht. Die Diskussion über Qualität im Tarifsystem wird weitergehen. Der Entscheid des Ständerats zeigt zwar, dass es derzeit noch Vorbehalte gibt. Gleichzeitig bleibt die Grundfrage bestehen: Wie schaffen wir Anreize für bessere Behandlungsergebnisse? Qualität muss stärker sichtbar und messbar werden. Ob über Tarife oder andere Instrumente. Diese Debatte wird das Gesundheitswesen weiterhin beschäftigen.
Was fehlt heute im System, damit Qualität stärker zum Anreiz wird?
Heute sprechen wir im Gesundheitswesen fast ausschliesslich über Kostendämpfung und pflegen eine gewisse Selbstgefälligkeit. Ich bin aber überzeugt, dass wir unserer Versorgung Sorge tragen müssen und neben Sparpolitik auch positive Qualitätsanreize setzen müssen. Wenn Qualität im System nicht einfach vorausgesetzt, sondern aktiv gefördert wird, wäre das ein Gewinn für das Schweizer Gesundheitssystem.
Wird Qualität messbar, transparent und tariflich berücksichtigt, setzen wir ein Signal: Wer nachweislich bessere Ergebnisse für Patientinnen und Patienten erzielt, profitiert. Das würde die Behandlungsqualität stärken, die Effizienz erhöhen und einen Wettbewerb schaffen um die besten Resultate, nicht nur um die tiefsten Kosten.